Prüfungs-Voraussetzungen

Es werden nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von bei uns registrierten
und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden.

Eine Übermittlung in elektronischer Form ist nicht zulässig.

Folgende Unterlagen sind zur Prüfungs-Zulassung per Post oder persönlich einzureichen: 


Antrag zur
Prüfungs-Zulassung

Zulassungs-Antrag mit Lichtbild
und Datenschutz-Bestimmungen
 
 

Lehrgangs-
Bescheinigung

über mindestens 120 theoretische Ausbildungsstunden
 

Einverständnis-Erklärung
bei Minderjährigen

Für die Prüfung von Minderjährigen muss eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
 

Polizeiliches
Führungs-Zeugnis

Das Führungszeugnis darf am Tag der Zulassung nicht älter als 6 Monate sein.
 

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